AGB
Feuerkogel

Allgemeine Geschäftsbedingungen Familienskigebiet Feuerkogel

1. Allgemeines
Das "Familienskigebiet Feuerkogel" betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanagen sowie Pisten eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb eines Tickets für das "Familienskigebiet Feuerkogel" berechtigt den Kunden zur Benutzung des vom "Familienskigebiet Feuerkogel" umfassten Skigebietes. 

Durch die Verwendung eines gültigen Tickets kommt ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag mit dem Lift- bzw Pistenbetreiber zustande. Mit der Verwendung eines gültigen Tickets anerkennt der Kunde die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen des Lift- bzw. Pistenbetreibers bzw für die einzelnen Anlagen laut Aushang und unterwirft er sich den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS). 

Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Beförderungsbedingungen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Pisten-/Liftaufsichtsorgane hat den Ausschluss von jeder weiteren Beförderung / Pistenbenutzung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge. Weiters ist der Kunde zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr iHv EUR 70,- verpflichtet. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum des "Familienskigebiet Feuerkogel" oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigendem Verhalten gegenüber Pisten-/Liftaufsichtsorganen.

2. Tickets
Tickets sind nicht übertragbar. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer eines Tickets ist nicht möglich. Schon der Versuch der unzulässigen Weitergabe eines Tickets gilt als Verstoß im Sinne von Punkt 1. Jeder Ticketinhaber hat seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Tickets und Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme von Sondertarifen sind den Pisten-/Liftaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen.

Beim Erwerb von Tickets werden pro ausgestellte Tickets € 2,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des unbeschädigten Tickets an der Kassa oder den dafür vorgesehenen Automaten wird dieser Betrag rückerstattet.

Ein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Ticktes (Datenträger) ist ausgeschlossen. Beim Verlust einer Saisonkarte wird gegen Vorlage des Kaufbelegs und eines Ausweises eine Ersatzkarte ausgestellt; die verlorene Karte wird gesperrt. Im Fall einer vergessenen Saisonkarte muss eine Tageskarte zum jeweiligen Tagestarif erworben werden. Die vergessene Saisonkarte wird für diesen einen Tag gesperrt.

3. Rückvergütung
Witterungsbedingte oder aus anderen technischen Gründen erforderliche Betriebseinstellungen von Anlagen, Pisten oder ganzen Skigebieten, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Unterbrechung begründen keinen Anspruch auf Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung. Unterbleibt die Beförderung aus Gründen die der Fahrgast zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch auf Entgeltrückerstattung oder Ersatzleistung. Ein eingeschränktes Pisten- und Anlagenangebot begründet keinen Ansprüche.

4. Onlineshop / Gutscheine
Zum Einkauf in unserem Onlineshop sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt. Bei den Gutscheinen handelt es sich je nach ausgewähltem Gutschein um Wert- oder Sachgutscheine. Sollte der Gutschein durch einen elektronischen Bestellvorgang erworben werden, gelten insbesondere die diesbezüglichen Bedingungen (siehe Punkt 2).

5. Bergung von Verletzten
Soweit die Bergung von Verletzten vom "Familienskigebiet Feuerkogel" organisiert wird, hat der verletzte Kunde einen Bergungskostenbeitrag zu leisten. Außerhalb der Betriebszeit kann das "Familienskigebiet Feuerkogel" keine Bergung von Verletzten durchführen.

6. Pistenreservierungen/Sonderfahrten und Sondernutzungen
Grundsätzlich dürfen Pisten von allen unseren Kunden in gleicher Weise benutzt werden. Pistenreservierungen und Sonderfahrten sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Betreiber des "Familienskigebietes Feuerkogel" möglich und zulässig. 

Für vom Kunden verursachte außerplanmäßige Einsätze von Pisten-/Liftaufsichtsorgane bzw Mitarbeiter oder Pistengeräten kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden mindestens 20 Minuten verrechnet.

Für den Transport von Gütern wird eine Gebühr eingehoben. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Tiertransporte bedürfen ebenfalls den Kauf eines Tickets. Tiere müssen entsprechend verwahrt sein. Für Hunde besteht im Ski- und Almgebiet generell Leinenpflicht, während des Transportes und in geschlossenen Räumen sämtlicher Anlagen auch Beißkorbpflicht. 

7. Betriebszeiten
Die Skipisten sind - ausgenommen jene mit öffentlichem Nachtskilauf - täglich von 16.15 Uhr bis 8.30 Uhr gesperrt. Während dieser Sperrzeit besteht keine Gefahrensicherung sowie eine erhebliche Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuche.

8. Schutz des Waldes
Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen ist grundsätzlich verboten und Zuwiderhandeln strafbar (§ 33 Forstgesetz). Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Jede Nichtbeachtung wird zur Anzeige gebracht und hat den entschädigungslosen Entzug der Skipassberechtigung zur Folge. 

9. Paragleiter
Startberechtigt sind nur Piloten mit gültigem Paragleiterschein, zugelassenem und haftpflichtversichertem Fluggerät und mit einem gültigen Ticket. Start und Landung sind ausschließlich auf den hierfür gekennzeichneten Flächen gestattet. Für alle Skipisten besteht ausdrückliches Landeverbot. Alle gesetzlichen Höhen- und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen kann ein Flug- und/ oder Beförderungsverbot seitens des Betreibers des "Familienskigebietes Feuerkogel" ausgesprochen werden.

10. Haftung
Eine allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich jene Lift- bzw Pistenbetreiber, in dessen Skigebiet sich ein solcher Vorfall ereignet. Eine Haftung für andere Lift- bzw Pistenbetreiber, besteht grundsätzlich nicht. 

Die Haftung des "Familienskigebiet Feuerkogel" für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Lift- bzw Pistenanlagen sind in keiner Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Eine Haftung der Lift- bzw Pistenbetreiber im Falle einer Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Seilbahnen und Liftanlagen ist jedenfalls ausgeschlossen.

11. Verpflichtendes Tragen einer den Mund und die Nase abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung
Die engere Auslegung der AGB gilt in diesem Punkt gegenüber den Beförderungsbedingungen. Bei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer den Mund und die Nase abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann, stehen der grundsätzlichen Beförderungspflicht die tatsächliche Gefährdung durch Personen ohne Mund-Nasen-Schutz und das Unsicherheitsgefühl der anderen Passagiere gegenüber. In einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit hervorzuheben und es erfolgt deshalb ein Ausschluss von der Beförderung jener Fahrgäste, die keine den Mund und die Nase abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen, auch wenn sie eine entsprechende ärztliche Bestätigung zur Befreiung vorlegen können. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

12. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten
Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen (zB Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung) des "Familienskigebiet Feuerkogel" bedarf der schriftlichen vorherigen Genehmigung. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss von der Beförderung und den Entzug des Tickets zur Folge .

13. Datenschutzbestimmungen
Mit dem Erwerb eines Tickets stimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bekannt gegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges an die Datenbank des "Familienskigebiet Feuerkogel" weitergeleitet, gespeichert und verarbeitet  werden und zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden können. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes (DSG) an Partner und Mitglieder des "Familienskigebiet Feuerkogel" zu. Die Daten werden bei vertragsgemäßer Verwendung der Tickets mit Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.

Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung – zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten – jedenfalls über sichere Datenleitungen.

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität. Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarte über zertifizierte Payment-Anbieter über deren SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und – nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen gelten insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes des jeweiligen Verbraucherstaates widersprechen. Allenfalls unwirksame Bestimmungen werden aber nicht zur Gänze ungültig, sondern sind auf den ihnen am nächsten kommenden, jeweils zulässigen Inhalt einzuschränken. Vertragssprache ist Deutsch. 

Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Sachlich zuständiger Gerichtsstand - soweit kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht – ist der Sitz der Traunsee Tourisitik GmbH Nfg. & Co KG in Ebensee. 

Stand: Dezember 2020 

Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG
Familienskigebiet Feuerkogel
Rudolf-Ippisch-Platz 4
A-4802 Ebensee am Traunsee
Tel. Nr.: +43 50140
E-Mail. info@feuerkogel.info 

Cookies